Fahren mit Aufsichtsperson

Bundesrat novelliert autonomes Fahren Level 4

Sowohl auf der IAA 2017 als auch 2019 (hier im Bild) wurden bereits autonome Shuttles vorgestellt. Bild: angurten.de
Sowohl auf der IAA 2017 als auch 2019 (hier im Bild) wurden bereits autonome Shuttles vorgestellt. Bild: angurten.de

Fangen wir mal hinten an: Autonomes Fahren Level 5 braucht keinen Fahrer, keine Aufsichtsperson und niemanden, der das System überwacht. Das haben wir jetzt noch nicht.

Genehmigt aber hat der Bundesrat in der Sitzung am 20. Mai 2022 dem autonomen Fahren Level 4. Das hört sich jetzt so nach der B-Lösung an, ist aber in Wirklichkeit ein riesiger Schritt nach vorne und bringt die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland mit einem soliden rechtlichen Rahmen ganz nach vorne.

Wir skizzieren das jetzt mal etwas ins Unreine: Grundsätzlich möglich sind nun viele Anwendungen ohne direkten Fahreingriff, bei denen es lediglich noch „Aufsichtspersonen“ gibt, die allerdings noch im Besitz einer für das Fahrzeug grundsätzlich gültigen Fahrerlaubnis sein müssen.

Und für zum Beispiel den Stadtverkehr müssen „Betriebsbereiche“ definiert werden und die Unternehmen, die hier autonome Dienste anbieten möchten, müssen sich diese genehmigen lassen und für die Lizenzen auch zahlen.

Aber: Der vorliegende Beschluss weist die klare Richtung, definiert den Rahmen und wird zu Erfahrungen im Masseneinsatz führen - so viel ist jetzt schon klar. Mit autonomen Shuttles, Kleinbuslinien, Stärkung des ÖPNV, Stärkung des ländlichen Bereichs usw. ... usw ...

Man könnte hier nahezu endlos weiter aufzählen, denn in der Tat stehen wir beim autonomen Fahren vor einer technologischen Revolution, die das Thema Mobilität in den nächsten Jahrzehnten wahrscheinlich auf den Kopf stellt. Mit dieser Technologie können wir Verkehr komplett neu denken. Und sie wird uns in vielen Fragen des Alterns, der Barrierefreiheit und auch des Klimaschutzes sicherlich einen riesigen Schritt nach vorne bringen.
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