Führerschein zu schnell weg...

Neue StVO: Gerade erst in Kraft, schon Änderungen?




Gerade erst ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, da deuten sich schon wieder Änderungen an. Stein des Anstoßes ist der schnelle Verlust des Führerscheins bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerorts. Über die neuen Bußgelder hatten wir ja bereits im April berichtet.

Das kann sicherlich aus unachtsamkeit schon einmal passieren, allerdings hatten wir diese Grenze auch als eindeutiges Signal verstanden, sich im Straßenverkehr ordentlich und aufmerksam zu verhalten.

Und - das muss man an dieser Stelle dann auch einmal sagen: 21 km/h das sind immerhin 42% Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bei zugelassenen 50 km/h. Das passiert mitten in einer Großstadt wie Köln zum Beispiel eigentlich nicht "einfach mal so". In einer 30er Zone reden wir dann sogar von 70% Überschreitung.

Sicherlich kann es Situationen geben, in denen zum Beispiel die Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 km/h abgesenkt wird und hier ein Schild übersehen wird. Hier könnte es durchaus passieren, dass mal ein Führerschein "aus Versehen" verloren wird.

Für uns allerdings ist eher davon auszugehen, dass die ohnehin eingepreiste Überschreitung von bis zu 10 km/h, die sicherlich die meisten Autofahrer gerne mal in Anspruch nehmen, auch weiterhin ausgenutzt werden soll. Und in dem Maße finden wir es dann eher bedenklich, hier sofort einen Rückzieher zu machen. Wegen der angeblich so vielen Existenzen, die hierdurch auf dem Spiel stehen.

Wir finden: Wer in einer 30er Zone zum Beispiel vor einer Schule mehr als 21 zu viel fährt, der hat es eben nicht besser verdient, als einen Monat zu Fuß zu gehen. Jedes nicht angefahrene Kind wird es un sicherlich danken.

- csch -

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