VW erzielt nun doch Vergleich in der Musterfeststellung. Bild: VWVW einigt sich nun doch noch mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen. In der ersten Musterfeststellungsklage überhaupt in Deutschland wurde nun ein Vergleich in der Größenordnung von 830 Mio. Euro geschlossen. Die Einigung wurde unter anderem durch Initiative des Präsidenten des OLG Braunschweigs möglich.
In Summe ist dies der gleiche Vergleich, der in der letzten Woche noch an möglicherweise zu hohen Honorarforderungen seitens der Anwälte der Verbraucherzentralen gescheitert war.
Die Volkswagen AG arbeitet bereits mit Hochdruck an der Erstellung einer Plattform für die unkomplizierte Abwicklung des Vergleichs. Ab Ende März soll diese den vergleichsberechtigten Kundinnen und Kunden ermöglichen, einfach und schnell eine Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin können sich Interessierte unter vergleich.volkswagen.de in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um zum VW-Vergleich auf dem Laufenden gehalten zu werden.
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