Seit 1. Januar 2019
Das erste Diesel-Fahrverbot gibt es in Stuttgart. In der kompletten Umweltzone. Bild: angurten.deStuttgart übernimmt eine Vorreiter-Rolle in Sachen Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge. Und das direkt großflächig in der gesamten Umweltzone.
Das Land Baden-Württemberg führt ab dem 1. Januar 2019 in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm 4 / IV und schlechter ein. Dies ist eine der Maßnahmen aus der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Für Einwohner der Stadt Stuttgart gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2019. Aufgrund der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs vom November 2018 wird in einer Ergänzung der vorliegenden Planfortschreibung ein Verkehrsverbot für Euro 5 /V - Dieselfahrzeuge ab dem 1. Januar 2020 vorbereitet. Ob ein solches Verkehrsverbot tatsächlich erforderlich ist, wird eine Überprüfung der Schadstoffwerte Mitte 2019 zeigen.
Dem Diesel-Verkehrsverbot liegt die hohe Schadstoffbelastung der Luft zugrunde. Während die Belastung durch Feinstaub schon deutlich geringer geworden ist, treten bei Stickstoffdioxid nach wie vor erhebliche Überschreitungen der Grenzwerte auf. So betrug der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2017 an der Messstelle "Am Neckartor" 73 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser Wert lag zwar um 9 Mikrogramm niedriger als im Vorjahr, ist aber immer noch deutlich über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm.
Was passiert bei Verstößen gegen das Verkehrsverbot?Der Verstoß gegen das Verkehrsverbot wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten den Verkehrsteilnehmer bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 108,50 Euro. Es gibt keinen Punkteeintrag im Fahrerlaubnisregister.
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