Wie war das noch gleich?

95g CO2 - Flottenemission ab 2020

95g Flottenverbrauch pro verkauftem Fahrzeug: Dieser Grenzwert bewegt das Portfolio.
95g Flottenverbrauch pro verkauftem Fahrzeug: Dieser Grenzwert bewegt das Portfolio.

Ab 2020 gelten neue Grenzwerte des Flottenverbrauchs der Autohersteller. Als neuer Nenn-Grenzwert gelten dann 95g CO2 pro Kilometer. Das ist aber noch lange nicht alles und bei weitem nicht so einfach, wie sich das hier anhört. Und birgt natürlich auch das Risiko der legalen Manipulationen. Der Wert wird übrigens nach dem alten Testverfahren NEFZ gewertet, nicht nach dem neuen WLTP-Verfahren, das ansonsten bereits von einigen Herstellern zusätzlich zu den alten Verbrauchsangaben aufgelistet wird.

Trotz der schönen und einfachen Zahl ist es natürlich - sonste wäre es ja nicht die EU - deutlich komplizierter. Ist ja auch klar, denn wie soll auch ein 2,5 Tonnen SUV diese Grenze einhalten?

Deshalb folgt der Zusatzpunkt 1:

1. Das Gewicht wird in den zu erreichenden Wert mit einberechnet!
Der Standardwert der 95 Gramm gilt für ein Fahrzeug, das nach derzeitigem Stand 1.392 kg wiegt. Wiegt es darüger, darf es 0,0333 Gram CO2 pro Kilogramm Mehrgewicht zusätzlich verbrauchen.

Beispiel: Der Mercedes GLS mit knapp bis zu 2.600 kg Leergewicht darf dann immerhin bis zu 135 g CO2 emittieren. Demgegenüber dürfte ein VW up! mit seinen lächerlichen 934 kg lediglich knapp 80g CO2 in die Umwelt entlassen.

Kein Wunder, dass wir zahlreiche Kleinstwagen mit Verbrennungsmotor verlieren werden. Skoda und Seat zum Beispiel bieten die up! baugleichen Fahrzeuge bereits nur noch mit E-Motor an.

2. Einberechnung von stromsparenden Zusatzkomponenten
Im Testverfahren können einige Komponenten nicht mit aufgeführt werden. So ist zum Beispiel ein Einfluss von Beleuchtung und stromsparenden Verbrauchern nicht messbar. Hierfür können bis zu 7g CO2 auf den gesamten Verbrauchsdurchschnitt des Herstellers angerechnet werden.

3. Halbweicher Übergang
Einen richtig weichen Übergang wie in der ersten Verordnung, bei der im Jahr 2012 lediglich 65% der Flotte die Grenzwerte einhalten mussten, wird es nicht geben. Bereits im nächsten Jahr, also 2020, müssen 95% der Flotte die Grenzwerte einhalten. Im Jahr 2021 müssen es dann 100$ sein.

4. Autos unter 50g / km
Autos, die weniger als 50g pro Kilometer ausstoßen, gehen in die Berechnung doppelt ein. Zumindest im Jahr 2020. Im Jahr 2021 wird der Wert auf 1,67fach gesenkt, 2022 sind es nur noch 1,33fach. 2023 ist dann Schluss mit dieser Regelung und alle Autos zählen nur noch einfach.

Maximal kann diese Regelung den Flottenverbrauch jedoch um 7,5g CO2 auf den gesamten Hersteller bezogen senken.

Wir werden deshalb insbesondere in 2020 wahrscheinlich viele Modelle sehen, die Hybridtechnik beinhalten.

5. Pooling ist möglich
Verschiedene Hersteller können sich grundsätzlich zu einem Pool zusammenschließen. So kann zum Beispiel innerhalb eines Konzerns die rein elektrische Flotte von smart der Mercedes-Flotte gegengerechnet werden.

Auch konzernübergreifende Hilfestellung sehen wir als möglich an. So wären zum Beispiel Verhandlungen mit einem reinen Elektrohersteller wie Tesla möglich.

Wie können die Hersteller tricksen?
Eins vorweg: Legal ist das System nicht komplett auszutricksen. Aber ein paar Stellschrauben gibt es schon. So baut VW im neuen Golf plötzlich nach jahrelangem Downsizing im Golf VIII wieder einen 2.0 Liter Diesel bereits für 115 PS ein. Das hat den charmanten Vorteil, dass der Motor dann auch ca. 75 kg mehr wiegt. Mit diesem Trick darf dieses Fahrzeug dann immerhin 2,5 g CO2 mehr emittieren. Der Anreiz zum Gewichtsparen wird durch die Verordnung also nicht größer.

Basis für die gesamte Berechnung ist übrigens JEDES innerhalb der EU neu zugelassene Fahrzeug. Die Normverbräuche werden aufsummiert und ergeben dann den Flottenverbrauch des gesamten Herstellers. Für Hersteller, die innerhalb der EU weniger als 300.000 Fahrzeuge jährlich zulassen, gelten Sonderregelungen.
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