Kein riskantes Spiel mehr mit Sommerreifen

Winterreifen werden Pflicht - Bußgeld und Punkt in Flensburg

Schluss mit dem Fahren ohne Winterreifen bei "Schneematsch, Schneeglätte, Reifglätte oder Glatteis": Das sieht ein Änderungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums für die Straßenverkehrsordnung vor. Wer ohne wintertaugliche Reifen fährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen - bei Behinderung sogar 80 Euro und einem Punkt. Der bisherige Entwurf geht davon aus, dass alle Reifen als wintertauglich anzusehen sind, die mit M + S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- oder Ganzjahresreifen bezeichnet werden. Die Neuregelung soll Ende November 2010 den Bundesrat passieren und danach umgesetzt werden. Ob der komplette Entwurf übernommen oder noch geändert wird, ist offen.

Hintergrund für die Neuregelung ist das jährlich wiederkehrende Bild: Autofahrer, die von einem Wintereinbruch überrascht werden und auf spiegelglatter Straße die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren. Über 6.000 solcher Unfälle mit Personenschaden zählte das Statistische Bundesamt 2009. Viele Autofahrer verzichten darauf, ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Ein riskantes Spiel, denn auf vereisten Flächen verlieren Sommerreifen schnell die Bodenhaftung. Auch Antiblockiersystem und elektronische Stabilitätsprogramme bleiben dann wirkungslos. Durch ihr stärkeres Profil von mindestens vier Millimetern sowie die auf die Kälte angepasste Gummimischung haften dagegen Winterreifen bei winterlicher Nässe, Schnee und Eis erheblich besser auf der Fahrbahn. "Man sollte eigentlich schon im Oktober, spätestens jedoch jetzt beim Auto auf Winterreifen wechseln und diese bis Ostern nutzen", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Damit sind Fahrer dann auch rechtlich auf der sicheren Seite, denn der Verordnungsgeber schreibt auch jetzt schon eine den Witterungsverhältnissen angemessene Bereifung vor.

In den neuen Zulassungsbescheinigungen wird nur noch eine Reifengröße aufgeführt. Gefahren werden dürfen jedoch alle die Reifengrößen, die bei der Erteilung der Betriebserlaubnis positiv geprüft wurden. Welche Größen das sind, ist in der Übereinstimmungserklärung (CoC-Papier) aufgeführt. Wenn diese Erklärung nicht vorliegt, kann jede der 136 Technischen Prüfstellen des TÜV Rheinland in Deutschland einen Vordruck erstellen, in dem fahrzeugspezifisch die Serienreifen aufgeführt sind.

Vor der Montage sollten Autofahrer die Winterreifen genau prüfen. Reifen mit Rissen oder Beulen, Pneus mit einem Profil von unter vier Millimetern und Reifen, die älter als sechs Jahre sind, geben keine ausreichende Sicherheit mehr. Bei Fremdkörpern im Reifen oder bei Beschädigungen sollte eine Fachwerkstatt den Reifen überprüfen. Außerdem ist nach der langen Lagerzeit eine Kontrolle des Luftdrucks notwendig. Das Alter der Reifen lässt sich mit Hilfe der "DOT-Kennziffer" auf der Seitenwand der Reifen ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr. Beispiel: "1308" steht für die Produktion in der 13. Kalenderwoche des Jahres 2008.
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