Reparatur & Co.

Auto in der Werkstatt und Angst vor der Rechnung?

Autos müssen regelmäßig überprüft oder repariert werden. Kundendienste werden durchgeführt, Unfallschäden behoben oder Verschleißteile ausgetauscht. Instandsetzungen dieser Art führen KFZ-Fachwerkstätten, also freie Meisterbetriebe oder autorisierte Werkstätten der Automobilhersteller durch. Laut ZDK, dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe gab es 2010 rund 38.050 solcher Betriebe in Deutschland.

Wer kennt es nicht, das leicht mulmige Gefühl, wenn man sein Fahrzeug anschließend in der Werkstatt abholt? Welche Mängel wurden wohl gefunden und wie viel wird man dafür am Ende bezahlen müssen? Viele fühlen sich bei Erhalt der Rechnung über den Tisch gezogen. Die meisten Werkstätten arbeiten gewissenhaft und sind vertrauenswürdig, aber wie überall gibt es auch in dieser Branche unseriöse Betriebe.

Beliebte Mechaniker-Schummeleien
Es gibt Arbeiten, bei denen besonders gerne getrickst wird. Wenn man weiß, welche das sind, kann man besser darauf achten, dass alles ordnungsgemäß erledigt und abgerechnet wird. Fühlt man sich dennoch betrogen, sollte man sich auch wehren.
Zu den beliebtesten Schummeleien gehört, dass nicht vereinbarte Reparaturen durchgeführt und berechnet sind. Auch für Ersatzteile werden teilweise völlig überzogene Preise verlangt. Oder beim Ölwechsel füllt die Werkstatt ein sehr teures, hochwertiges Öl ein, obwohl eine günstigere Sorte genauso gut für den Motor wäre. Scheibenreiniger wird ebenso gerne berechnet, obwohl der Füllstand ausreichend hoch war. Beliebt ist auch beim Reifenwechsel kräftig zuzulangen oder Arbeiten, die im Rahmen des Kundendienstes erledigt werden müssten, einfach nicht zu machen, aber abzurechnen.

Überhöhte Rechnungen kann man vermeiden
Damit man keine bösen Überraschungen erlebt, muss man sich für die Auftragserteilung Zeit nehmen. Denn der Auftrag sollte möglichst alle Details enthalten. Dazu kann man vorab den Wagen auf einer Hebebühne zusammen mit dem Meister durchsehen und alle notwendigen Arbeiten festlegen, die im Auftrag dann genau beschrieben sein sollten. Eine Formulierung wie „Inspektion durchführen“ ist zu ungenau und kann später zu Streitigkeiten führen.

Werden Teile ausgetauscht, kann man darauf bestehen, dass die entnommenen Fahrzeugteile aufbewahrt werden, um festzustellen, ob sie tatsächlich ersetzt sind und es auch notwendig war.

Bei größeren Instandsetzungen sollte man sich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Das hat den Vorteil, dass der Rechnungsbetrag später höchstens 15 Prozent über dem Angebot liegen darf und man die Möglichkeit hat, Werkstätten untereinander preislich zu vergleichen. Dazu kann man auch ein entsprechendes Werkstatt-Vergleichsportal im Internet nutzen. Schnell und problemlos lassen sich hier passende Betriebe in der näheren Umgebung finden und die Marke des Fahrzeugs, das Modell und Baujahr sowie der Kilometerstand eingeben. Sofort erhält man so einen direkten Preisvergleich zu den gängigsten Reparaturen und Wartungsleistungen.

Vergibt man den Auftrag, sollte man dazu noch fixieren, dass Mehrarbeiten vorher abgesprochen werden müssen. Auch der Abholtermin ist schriftlich festzulegen, damit man sich darauf berufen kann. Gibt man sein Fahrzeug ab, sollte man unbedingt die Kopie des Auftrags mitnehmen, um später die Rechnung damit vergleichen zu können.

Wie man sich gegebenenfalls wehren kann
Sollte man bei Abholung des Fahrzeugs mit der Rechnung nicht einverstanden sein, ist es möglich, die Annahme des Fahrzeugs zu verweigern. Will man das Auto trotzdem mitnehmen, sollte man nur „unter Vorbehalt“ zahlen und dies auch schriftlich vermerken. Anschließend kann man sich entweder an die Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes wenden oder gleich einen Anwalt einschalten.

Stellt man erst später fest, dass die Arbeiten in der Werkstatt nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden, muss man diese Mängel umgehend dort melden, damit sie kostenlos behoben werden. Denn laut Gesetz hat man als Kunde Anspruch auf eine 12-monatige Gewährleistung.

Sind die Mängel erheblich, kann man vom Auftrag zurücktreten und der KFZ-Betrieb muss den Rechnungsbetrag zurückzahlen. Wird das Fahrzeug während des Aufenthalts in der Werkstatt gestohlen oder beschädigt, muss der Betrieb entsprechend haften. Dinge, die aus dem Auto entwendet werden, werden hingegen nur dann erstattet, wenn sie bei Auftragserstellung schriftlich angegeben wurden.
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