EU-weite Bußgeldvollstreckung

Jetzt werden auch Auslandsknöllchen eingetrieben

Ab sofort können Knöllchen aus anderen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Ausland beispielsweise zu schnell unterwegs war, kann jetzt zu Hause zur Zahlung gezwungen werden. Der ADAC hat zum neuen Vollstreckungsabkommen die wichtigsten Fragen für Autofahrer zusammengestellt:

Ab welchem Betrag wird vollstreckt?

Es werden Geldsanktionen einschließlich Verfahrenskosten ab einem Betrag von mindestens 70 Euro vollstreckt.

Werden auch Führerscheinentzug, Fahrverbot und Punkte vollstreckt? Nein. Die Vollstreckung umfasst nur Geldsanktionen. Im Ausland verhängte Führerscheinmaßnahmen gelten nur im Tatortland.

Wie läuft das Vollstreckungsverfahren ab?

Auf Ersuchen des EU-Mitgliedstaats, der ein dort nicht bezahltes Knöllchen in Deutschland vollstrecken will, prüft das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Zulässigkeit der Vollstreckung. Der Betroffene wird hierzu angehört und kann in der Anhörung oder im Einspruch gegen den Bewilligungsbescheid darlegen, weshalb die Vollstreckung unzulässig ist. Ohne Einwände wird der Bescheid rechtskräftig und zur Zahlung fällig. Wird nicht freiwillig gezahlt, folgt die Zwangsvollstreckung.

Wann lehnt das BfJ das Vollstreckungshilfeersuchen ab?

Das BfJ wird die Vollstreckung verweigern, wenn sie unzulässig ist. Dies ist u. a. dann der Fall,

- wenn das Verfahren in einer für ihn nicht verständlichen Sprache
durchgeführt wurde,
- wenn der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren nicht über
seine Rechte belehrt wurde,
- wenn ein deutscher Kfz-Halter zuvor im Ausland erfolglos
Einspruch mit der Begründung eingelegt hat, nicht selbst der
Fahrer gewesen zu sein.

Kann sich der Betroffene gegen die Vollstreckung wehren?

Ja. Stellt das BfJ nach erster Prüfung des Vollstreckungshilfeersuchens keine Zulässigkeitshindernisse fest, wird dem Betroffenen eine zweiwöchige Anhörungsfrist eingeräumt. Auch gegen den Bewilligungsbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Im Rahmen dieser Anhörung kann der Betroffene geeignete Nachweise (z.B. Einspruchsschreiben) vorlegen, aus denen sich ergibt, dass eine Vollstreckung nicht zulässig wäre.

Werden auch Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern vollstreckt?

Nein.

Kann rückwirkend vollstreckt werden?

Ja. Maßgebend ist das Ausstellungsdatum des ausländischen Bußgeldbescheides. Bescheide, die ab 28. Oktober 2010 erlassen werden, kommen also auch dann zur Vollstreckung, wenn die zugrunde liegende Tat viele Monate vorher begangen wurde.

Was droht bei Wiedereinreise ins Tatortland?

Im Tatortland bleiben rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen weiterhin vollstreckbar. Zu einer Vollstreckung kann es dort zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen.

Weitere Hinweise zu diesem Thema gibt es vom ADAC unter www.adac.de/Auslandsbussgeld . Inwieweit es tatsächlich zu einer rigorosen Vollstreckungspraxis in Deutschland kommen wird, ist derzeit ungewiss. Das aufwändige Verfahren und die Tatsache, dass der Vollstreckungserlös im Vollstreckungsstaat (Deutschland) bleibt, könnten dem entgegenstehen. Im Zweifel rät der ADAC Betroffenen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Zurück zur Übersicht
Neuere Nachrichten:Ältere Nachrichten:

Zufällige Bilder aus unserer Bildgalerie:

Peugeot 308
Peugeot 308
VW Golf VI
VW Golf VI
Audi A6 - Cockpit
Audi A6 - Cockpit
Alfa Romeo Guilietta
Alfa Romeo Guilietta
 
Lieferung, Montage, Tipps
Foto: Brian Wangenheim auf unsplash.com
In Zeiten der Digitalisierung hat sich auch der Kauf von Bauprodukten grundlegend verändert. ... mehr ...
 
Verbindung von Photovoltaik und Elektromobilität
Smarte Steuerung ist sowohl hinsichtlich der Solaranlage als auch des Ladens des Autos möglich. - Foto: unsplash.com
Die Verbindung von Photovoltaik und Elektromobilität gewinnt rasant an Bedeutung. Solar-Carports mit integrierter Ladeinfrastruktur bieten Unternehmen, Kommunen sowie Privatpersonen eine nachhaltige Möglichkeit, ... mehr ...
 
Intelligent Battery Integrated System (IBIS)
Mit IBIS präsentiert Stellantis ein erstes Prototypen-Fahrzeug mit Wechselstromakku. Bild: Stellantis
Stellantis hat in Zusammenarbeit mit Saft, einer Tochtergesellschaft von TotalEnergies, einen bahnbrechenden Fahrzeugprototyp mit IBIS-Technologie vorgestellt. Das Projekt ist Teil einer französischen ... mehr ...
 
Neue Bildgalerien

Studie Skoda Vision O
Mit der Studie Vision O hat Skoda auf der IAA 2025 einen Ausblick auf den kommenden Skoda Octavia gegeben. Seriennah ist das natürlich noch...

Der neue Kia EV5
Mit dem EV5 füllt Kia die Lücke zum großen EV9.

Facelift für Kia Stonic
Ein kleineres Facelift und auch den Ligowechsel hatte der Kia Stonic ja bereits in der Vergangenheit. Jetzt aber ist das vom Design her eige...

Neuer Audi Q3 Sportback (2026)
Neben dem SUV wird es für den Q3 auch wieder die beliebte Coupeversion geben. Die Bilder hier.

Facelift für den Dacia Sandero Stepway (2026)
Wenn der normale Dacia Sandero aufgefrischt wird, dann gilt das natürlich auch für den Stepway. Hier die Bilder.

Facelift für den Dacia Sandero (2026)
Nach etwas über vier Jahren gibt es das erste große Facelift für den Sandero - vorher war im Wesentlichen nur das neue Dacia Logo eingese...

Dacia Hipster Concept
Als Ergänzung des Dacia Spring will der Renault-Ableger nun noch etwas kleiner gehen. Fast schon in das Segment Minicar.

Prototyp: VW ID. Cross
Pragmatisch und gut: So sieht die Idee des T-Cross Nachfolgers aus. Sie hört nach neuem Schema auf den Namen ID. Cross (mit Leerzeichen).

Prototyp: VW ID. Cross
Pragmatisch und gut: So sieht die Idee des T-Cross Nachfolgers aus. Sie hört nach neuem Schema auf den Namen ID. Cross (mit Leerzeichen).
 
© Dynamic Works Software & Technology GmbH • 2025