Selbstbeteiligung

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Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (oft auch als SB abgekürzt) ist möglich bei Vollkasko- und Teilkasko-Versicherungen.

Hierbei wird eine Summe vereinbart, die der Versicherungsnehmer in einem Schadenfall selbst übernehmen muss.

Höhe bei Teilkasko
Die Höhe der Selbstbeteiligung bei der Teilkasko-Versicherung ist im Regelfall niedriger als bei der Vollkasko. Die meisten Verträge werden mit 150 Euro Selbstbehalt abgeschlossen. Wer sein Auto wirklich nur gegen Schäden versichern will, die ein wirkliches Loch in die Kasse reißen, der setzt die SB höher. Auch die Möglichkeit der vollen Kostenübernahme ist gegeben (Selbstbeteiligung: 0 Euro).

Höhe bei Vollkasko
Bei der Vollkasko ist der normale Vorschlag der Versicherungsunternehmen zunächst einmal 300 Euro. Viele Verträge laufen aber auch auf 500 oder 1.000 Euro.

Niedrigere Beiträge durch Selbstbehalt
Durch eine möglichst hohe Selbstbeteiligung sinken die regulären Beiträge sowohl bei der Teilkasko als auch bei der Vollkasko. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Beitrag.

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