Die Teilkasko-Versicherung bietet Schutz gegen bestimmte, teilweise nich vorhersehbare Ereignisse, die ein Fahrzeug beschädigen oder gar zerstören können.
So zum Beispiel:
- Brand, Explosion
- Diebstahl oder Einbruch mit Diebstahl von Fahrzeugteilen
- Unmittelbare Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Das Schadensereignis muss hierbei ggf. über Sachverständige oder Wetterprognosen bei der Versicherung nachgewiesen werden
- Zusammenstoß mit Wild oder ggf. auch anderen Tierarten. Hier haben die meisten Versicherer unterschiedliche Kriterien, welche Zusammenstöße mit welchen Tierarten auch tatsächlich übernommen werden
- Glasbruch - also zum Beispiel Windschutzscheibe, aber auch ein Scheinwerfer. Zu beachten ist, dass gegebenenfalls jede einzelne Scheibe als gesondertes Schadensereignis gilt.
- Schäden in Verkabelung oder Kurzschluss
- Marderbisse, allerdings ohne daraus resultierende Folgen, falls der Biss nicht sofort entdeckt wird
Was die Versicherung im Einzelnen un zu welchen Bedingungen übernimmt, ist den Vertragsbedingungen zu entnehmen, die
vor dem Vertragsabschluss einzusehen sind.
Kein Schadenfreiheitsrabatt
Da die Teilkasko-Versicherung im Wesentlichen auf unvorhersehbare Ereignisse abgestimmt und somit unabhängig vom Halter des Fahrzeugs ist, gibt es keinen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt wie zum Beispiel bei der Vollkaskoversicherung.
Selbstbeteiligung
Die Höhe der Beiträge im Vergleich zur
KFZ-Haftpflicht Versicherung ist relativ gering. Trotzdem sollte man sich überlegen, ob man eine Selbstbeteiligung in den Vertrag hineinrechnet. Gängige Selbstbeteiligungen für die Teilkasko-Versicherung sind meist 150 Euro.
Regionalklasse
Die Teilkasko-Versicherung ist in Regionalklassen unterteilt, in denen die Gefährdung auf Basis von Kreisen bewertet wird. Regionalklassen werden jährlich neu berechnet.
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