ADAC: Sommerreifen können teuer werden

Sicher und ohne Bußgeld durch den Winter

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen in der Garage bleiben. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung des Verkehrs, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt. Was bei Schnee und Eis sonst noch im Straßenverkehr zu beachten ist, hat der ADAC zusammengestellt.
  • Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.
  • Auch verschneite Verkehrsschilder, die dem ortsansässigen Fahrer bekannt sind oder allein aufgrund ihrer Form erkannt werden (z.B. Stopp-Schild, Vorfahrt gewähren), müssen immer beachtet werden.
  • Um freie Sicht zu behalten, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein.
  • Wer nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt, sieht nicht genug und riskiert mindestens 10 Euro. Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden. Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Außerdem kann beim Bremsen Schnee vom Dach nach vorne auf die Windschutzscheibe rutschen und die Sicht des Fahrers beeinträchtigen.
Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein.

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