Shortfacts
Baujahr: 2026 -
Nachfolger: k.A.
Garantie für drei Jahre: BMW 2+1 (03/2026)Beim Kauf eines neuen BMW entscheiden Sie sich für ein Automobil, das laut Hersteller nach höchsten Qualitätsmaßstäben entwickelt und gefertigt wird. Sollte Sie dennoch ein technischer Mangel zu einem außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt veranlassen, gewährt Ihnen der BMW Vertragshändler bzw. die BMW AG Niederlassung, bei dem/der Sie in Deutschland ein BMW Neufahrzeug gekauft haben, mit der BMW Gewährleistung 2+1 ein umfangreiches Paket an Leistungszusagen.
Der Qualitätszeitraum beträgt somit 36 Monate und geht damit um einiges über das gesetzlich geforderte Minimum hinaus.
Weitere Garantien - z. B. Hochvolt etc. (03/2026)Für BEV der Generation 6 gilt für die Hochvoltbatterie ein Limit von 8 Jahren oder 160.000 km - je nachdem, was zuerst eintritt. In dieser Zeit müssen die Batterien mindestens 70 % der bei Auslieferung versprochenen Kapazität aufweisen. Das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ist dadurch nicht eingeschlossen - BMW darf die Batterien selbstverständlich reparieren.
Das ist der normale Standard. Nicht mehr - aber auch nicht weniger. Übrigens: Beim BMW i8 von 2013 waren es lediglich 100.000 Kilometer auf die Batterie.
Ebenso gibt BMW natürlich 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen sowie eine Lackgarantie von 36 Monaten, die hier allerdings eigentlich gar nicht erwähnt werden muss, weil ja auf das Gesamtfahrzeug bereits 36 Monate gegeben werden.