Klasse T ist das Update zur
Klasse L. Sie umfasst Zumaschinen bis zu 60 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bis zu 40 km/h. Es dürfen mit diesem Führerschein lediglich land- und forstwirtschaftliche Maschinen bewegt werden.
An die Zugmaschine dürfen zugelassene Anhänger angekuppelt werden, die keine Gewichtsbeschränkung unterliegen. Sie müssen nur für den Betrieb an der Zugmaschine zugelassen sein.
Das Mindestalter für den Erwerb von Klasse T: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen im öffentlichen Verkehr allerdings nur Fahrzeuge gefahren werden, die 40 km/h nicht überschreiten.
Arbeiten auf Privatgrundstücken: Grundsätzlich sind Arbeiten auf Privatgrundstücken / Feldern / Wiesen auch ohne Führerschein zulässig. Hier sind allerdings im gewerblichen Einsatz die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen.
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