Die Klasse L umfasst landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie selbstfahrende Futtermischwagen und Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler etc, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren.
Mindestalter: 16 Jahre.
Führerscheine der Klasse L sind unbegrenzt gültig – eine wiederholte Verlängerung mit Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Für schnellere Trecker oder ähnliche Fahrzeuge wird die
Führerscheinklasse T benötigt.
Achtung: Für innerbetriebliche Transporte mit Staplern ist die Führerscheinklasse L nicht erforderlich, da sie nur für den öffentlichen Verkehr gilt. Dann wird stattdessen ein Staplerschein nach BGV D 27 bzw. BGG 925 benötigt.
Die Klasse L ist bereits in der
Führerscheinklasse B eingeschlossen. Ebenso ist die Klasse L bei der Umschreibung von
Klasse 3-Führerscheinen enthalten.
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