Die Klasse L umfasst landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie selbstfahrende Futtermischwagen und Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler etc, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren.
Mindestalter: 16 Jahre.
Führerscheine der Klasse L sind unbegrenzt gültig – eine wiederholte Verlängerung mit Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Für schnellere Trecker oder ähnliche Fahrzeuge wird die
Führerscheinklasse T benötigt.
Achtung: Für innerbetriebliche Transporte mit Staplern ist die Führerscheinklasse L nicht erforderlich, da sie nur für den öffentlichen Verkehr gilt. Dann wird stattdessen ein Staplerschein nach BGV D 27 bzw. BGG 925 benötigt.
Die Klasse L ist bereits in der
Führerscheinklasse B eingeschlossen. Ebenso ist die Klasse L bei der Umschreibung von
Klasse 3-Führerscheinen enthalten.
Wer aus Norddeutschland kommt und Streckenzeit sucht, schaut zunehmend nach Dänemark, weil Anreise, Streckenbetrieb und Trainingsangebote dort oft überraschend unkompliziert zusammenpassen. Besonders ...
mehr ... 
Kantenschutz bei der Ladungssicherung: Warum er unverzichtbar ist
Ein Transporter voller Möbel, Maschinenteile oder Paletten mit Metallprofilen – und mittendrin ein Zurrgurt, der nach wenigen ...
mehr ... 
Wer sein E-Auto zu Hause lädt
Wer sein E-Auto zu Hause mit selbst erzeugtem Solarstrom lädt, zahlt pro Kilowattstunde in aller Regel deutlich weniger als an einer öffentlichen Ladesäule. Ein ...
mehr ...