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Wartung > Hauptuntersuchung (HU, PKW)
Seit dem 1. Dezember 1951 gibt es sie. Die Hauptuntersuchung soll sicher stellen, dass keine groben Sicherheitsmängel an Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vorhanden sind.
Die HU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vorgenommen. In den Anfängen war dies ausschließlich der TÜV. Deshalb ist der umgangssprachliche Begriff "Mein Auto muss wieder zum TÜV" auch nicht tot zu kriegen. Die Zahl der Prüforganisationen ist allerdings im Laufe der Jahre deutlich größer geworden. Neben dem TÜV führen mittlerweile auch DEKRA, FSP, GTÜ oder KÜS die HU durch.
Untersuchungsintervall
Die erste Untersuchung eines PKW muss 36 Monate nach der Erstzulassung durchgeführt werden. Danach ist die Prüfung alle 24 Monate zu wiederholen.
Bei bestandener Untersuchung gibt es die HU-Prüfplakette (liebevoll auch TÜV-Plakette genannt) und den Eintrag in den Fahrzeugschein bzw. in die Zulassungsbestätigung. Auch ein
Prüfbericht wird geschrieben und muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Werkstatt und HU
Die meisten Werkstätten führen mittlerweile im Haus die Hauptuntersuchung durch. Dies hat den Vorteil, dass man einfach den Wagen in die Werkstatt seines Vertrauens bringen kann und der Rest wird erledigt. Ebenso können kleinere Reparaturen, die ggf. vom Prüfer gefordert werden, direkt erledigt werden. Auch die
Abgasuntersuchung (AU), die ebenfalls in 24 Monatigen Abständen erforderlich ist, machen die Werkstätten dann direkt mit.
Gebühr für die HU
Die Gebühr für die erfolgreiche Vorführung bei den Prüforganisationen liegt in der Regel so zwischen 70 und 90 Euro - je nach Anbieter.
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