Die Führerscheinklasse C1 betrifft Kraftfahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg. Sie war in früheren Führerscheinen der Klasse 3 enthalten und wird somit auch bei einem Umtausch des Führerscheins mit den unten stehenden Einschränkungen wieder ausgestellt.
Mit der Klasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge zwischen 3.500 und 7.500 kg mit einem optionalen Anhänger von nicht mehr als 750 kg gefahren werden. Es dürfen maximal 8 Personen befördert werden. Fahrzeuge der Klassen
AM,
A2 und
CE und
C1E. Diese Führerscheine werden auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Sowohl für Erwerb als auch für Verlängerung ist jeweils eine Eignungsprüfung vorgeschrieben. Diese überprüft, ob Erkrankungen vorliegen, die eine Eignung als Kraftfahrer ausschließen.
Die Bescheinigung über den Gesundheitszustand kann ein entsprechend zugelassener Arzt ausfüllen. Sie darf bei Erwerb oder Verlängerung nicht älter als 1 Jahr sein.
Hinweis für Umschreibungen der Klasse 3: Bei einem Führerschein der Klasse 3 wird die Umschreibung auf die Klasse C1 bis zum 50. Lebensjahr durchgeführt. Eine Verlängerung ist nur unter den entsprechenden Auflagen der Gesundheitsprüfung und nur um jeweils 5 Jahre möglich.
Für den gewerblichen Einsatz ist für die Klasse C1 grundsätzlich auch die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre.
Voraussetzungen: Führerschein Klasse B
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