Die Führerscheinklasse C1 betrifft Kraftfahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg. Sie war in früheren Führerscheinen der Klasse 3 enthalten und wird somit auch bei einem Umtausch des Führerscheins mit den unten stehenden Einschränkungen wieder ausgestellt.
Mit der Klasse C1 dürfen Kraftfahrzeuge zwischen 3.500 und 7.500 kg mit einem optionalen Anhänger von nicht mehr als 750 kg gefahren werden. Es dürfen maximal 8 Personen befördert werden. Fahrzeuge der Klassen
AM,
A2 und
CE und
C1E. Diese Führerscheine werden auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Sowohl für Erwerb als auch für Verlängerung ist jeweils eine Eignungsprüfung vorgeschrieben. Diese überprüft, ob Erkrankungen vorliegen, die eine Eignung als Kraftfahrer ausschließen.
Die Bescheinigung über den Gesundheitszustand kann ein entsprechend zugelassener Arzt ausfüllen. Sie darf bei Erwerb oder Verlängerung nicht älter als 1 Jahr sein.
Hinweis für Umschreibungen der Klasse 3: Bei einem Führerschein der Klasse 3 wird die Umschreibung auf die Klasse C1 bis zum 50. Lebensjahr durchgeführt. Eine Verlängerung ist nur unter den entsprechenden Auflagen der Gesundheitsprüfung und nur um jeweils 5 Jahre möglich.
Für den gewerblichen Einsatz ist für die Klasse C1 grundsätzlich auch die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre.
Voraussetzungen: Führerschein Klasse B
Wie das Kraftfahrtbundesamt mitteilte, wurden im März 2026 in Deutschland 294.161 neue Personenkraftwagen (Pkw) zugelassen, was einem Anstieg von 16,0 % im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Im ...
mehr ... 
Defekte am Auto entstehen meistens unerwartet. Plötzlich steht eine teure Reparatur im Raum. Als Erstes denkt man an teure, neue Ersatzteile. Doch gibt es mittlerweile sinnvolle Alternativen. Gebrauchte ...
mehr ... 
Du stehst früh am Morgen vor dem Auto und spürst diese besondere Spannung. Heute geht es raus, weg vom Alltag, hin zu neuen Wegen. Vielleicht fährst du in die Berge, vielleicht an einen See, vielleicht ...
mehr ...