Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Führen aller erlaubten Kraftfahrzeuge über 3.500 kg. Eingeschlossen ist hier der Führerschein der
Klasse C1.
Der Anhänger für die Klasse C darf eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen:
Führerschein Klasse B
Seit dem 19. Januar 2013 gilt im Zuge der neuen Führerscheinrichtlinie eine Befristung der Klassen C,
C1,
CE und
C1E. Diese Führerscheine werden auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Sowohl für Erwerb als auch für Verlängerung ist jeweils eine Eignungsprüfung vorgeschrieben. Diese überprüft, ob Erkrankungen vorliegen, die eine Eignung als Kraftfahrer ausschließen.
Die Bescheinigung über den Gesundheitszustand kann ein entsprechend zugelassener Arzt ausfüllen. Sie darf bei Erwerb oder Verlängerung nicht älter als 1 Jahr sein.
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