Wichtig für schwerere Anhänger: Klasse B96 berechtigt zum Führen von Gespannen mit einem Anhänger von mehr als 750 kg und der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Zum Beispiel bei Pferdeanhängern hat man häufig das Problem, dass bei heutigen Zugmaschinen und dem Anhänger das zulässige Gesamtgewicht des Zuges von 3,5 Tonnen überschritten wird. Dies ist eine kostengünstige Erweiterung der Klasse B.
Die Klasse B96 ist nicht eigenständig. Ein
Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung.
Zum Erwerb dieser Zusatzklasse ist eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung durch Fahrschule bzw. Fahrlehrer erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre. Bei begleitetem Fahren ab 17 Jahre. Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
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