Für die Zulassung von Autos ist es hilfreich, eine kurze Checkliste abzuarbeiten, damit man nicht auf der Zulassungsstelle hört: "Das können wir heute nicht machen".
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Ein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift. Ersatzweise auch ein Reisepass mit Meldebestätigung
- Bei juristischen Personen - z. B. GmbH, GbR oder Vereinen kann das Fahrzeug nur auf eine Vertretungsberechtigte Person zugelassen werden. Auszug aus dem Vereinsregister oder Handelsregister ist zwingend von Nöten. Die Zulassung kann entweder auf einen Firmensitz oder eine Niederlassung erfolgen.
- Vollmachten: Man kann eine Person beauftragen, ein Fahrzeug zuzulassen. Diese benötigt dann eine Vollmacht und den gültigen Ausweis der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
- Zulassung auf Minderjährige: Es ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile mitzubringen.
- Alter Fahrzeugschein und -brief: Dieser ist mitzubringen. Bei neueren Fahrzeugen natürlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Auch die Konformitätserklärung sollte mitgebracht werden.
- Elektronische Versicherungsbestätigung. Seit kurzem gibt es ja keine Deckungskarte mehr. Es reicht eine Versicherungsnummer - meist wird diese trotzdem auf einem Stück Papier gedruckt. Man kann sie sich allerdings auch telefonisch geben lassen.
- Bescheinigung über HU und AU. Ohne die wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
- Altes Kennzeichen, sofern das Kennzeichen derzeit noch gültig ist.
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer: Seit Ende 2005 muss eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer gegeben werden. Sonst wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Unbedingt auch bei Vollmacht hieran denken
Sind alle diese Unterlagen vorhanden, sollte der Zulassung nichts mehr im Wege stehen.
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