Ein Gutachten hilft bei der Beurteilung. - Foto: pixabay.comUm einen Schaden, der nach einem Verkehrsunfall an einem Fahrzeug entstanden ist, zu ermitteln, kann es notwendig sein, ein KFZ-Gutachten erstellen zu lassen. Solch ein Gutachten fungiert als Schadensnachweis und stellt die Grundlage dar, um die Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen zu können. Kommt es zu Streitigkeiten, fungiert ein KFZ-Gutachten zudem als Beweissicherung vor Gericht.
Wann ist ein KFZ-Gutachten sinnvoll?
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls muss die gegnerische Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. Ein Schadengutachten hat im Hinblick auf einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt den Vorteil, dass dieses nicht nur die Reparaturkosten mit einberechnet, sondern beispielsweise auch die Wertminderung, die durch den Schaden entstanden ist. Hinzu kommt, dass ein Kostenvoranschlag, anders als ein Gutachten, nicht als Beweissicherung dient und somit auch nicht prozesstauglich ist. Sollte es also zu einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem Fahrzeugschaden gekommen sein, ist es immer ratsam, ein Gutachten erstellen zu lassen.
Wer beauftragt den Unfallgutachter?
Als Geschädigter hat man das Recht, einen Unfallgutachter seiner Wahl zu beauftragen. Dennoch kann es vorkommen, dass die gegnerische Versicherung auf einen bestimmten Gutachter verweist. Hierbei sollte jedoch Vorsicht gewahrt werden, da diese Empfehlungen meist einen Eigennutz haben und die empfohlenen Unfallgutachter eher die Interessen der gegnerischen Versicherung vertreten. Es ist also ratsam, bei der Suche nach einem Kfz-Sachverständigenbüro darauf zu achten, einen neutralen/ unabhängigen Schadensgutachter zu beauftragen. Auf diese Tatsache wird meist auf der Homepage des jeweiligen Anbieters, wie es zum Beispiel bei der Webseite von
Marco Schuster - Kfz Gutachter in München der Fall ist, verwiesen.
Wer bezahlt das KFZ-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden muss der Verursacher bzw. seine Versicherung die Kosten für das KFZ-Gutachten vollständig übernehmen. Wenn man selbst einen Unfall verursacht und es zu einem Kaskoschaden kommt, dann ist die jeweilige Versicherung „weisungsberechtigt", was bedeutet, dass Geschädigte keinen neutralen Schadengutachter beauftragen können. Sollte es dazu kommen, dass man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden ist, so gibt es die Möglichkeit, ein „Sachverständigenverfahren" einzuleiten, d.h., dass jede Partei selbst einen Gutachter beauftragt.