Das Auto laden. - Foto: pixabay.com
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Der Kauf eines E-Autos wird von der Bundesregierung noch eine Zeit lang gefördert. Wenn Sie Fahrer eines Elektroautos sind, werden Sie vom Staat mit einem gebührenden Zuschuss, dem Umweltbonus, belohnt. Das reine E-Auto ist bis Ende 2023 mit einer Förderung von bis zu 6.750 Euro ausgestattet.
Was ist neu in 2023? E-Autos werden zwar nach wie vor gefördert, die Zuschüsse sind aber nicht mehr ganz so hoch. So gab es in 2022 noch bis zu 9.000 Euro für Hybride und Elektroautos, seit Jahreswechsel gibt es für Hybride aber keinen Zuschuss mehr. Einige Hersteller garantieren noch die alten Zuschüsse für Fahrzeugkäufer, die noch auf
die Lieferung ihres Elektroautos warten.
Was genau ist der Umweltbonus?
Kaufen oder leasen Sie ein E-Auto, werden Sie vom Staat mit einem einmaligen Zuschuss gefördert. Auf diese Weise soll der Umstieg auf emissionsarme Autos von der Bundesregierung vorangetrieben werden.
Die sogenannte Umweltprämie besteht aus einem Anteil, den der Hersteller trägt und einem Anteil des Staates. Seitens der Hersteller wird deren Anteil direkt mit dem Neupreis des Fahrzeuges verrechnet. Das heißt, sie erhalten Ihr E-Auto zu einem günstigeren Preis. Der Anteil des Bundes muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, beantragt werden. Aktuell entrichtet der Bund sogar einen doppelten Anteil, die sogenannte Innovationsprämie. Die
Umweltprämie inklusive Innovationsprämie ist aber bis zum 31.12.2023 befristet. Ab 2024 werden die Prämien weiter sinken.
Umweltprämie - Wer bekommt sie?
In der Regel
sind E-Autos teurer als vergleichbare Verbrenner-Fahrzeuge. Der Umstieg auf Elektromobilität wird aber durch die staatlichen Zuschüsse zunehmend reizvoller. Allerdings ist die Bezuschussung durch den Staat an manche Bedingungen geknüpft:
- Geförderte Fahrzeuge: Gezahlt wird die Prämie für batteriebetriebene Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzelle. Plug-in-Hybride werden seit Jahresbeginn nicht mehr gefördert. Beim BAFA steht eine Liste zum Download bereit, aus der hervorgeht, welche Fahrzeuge gefördert werden.
- Kauf oder Leasing: Die Umweltprämie bekommt, wer ein Neufahrzeug kauft oder least. Doch auch für gebrauchte E-Autos kann man die Prämie erhalten. Wichtig ist, dass Sie der Halter sind und im Fahrzeugschein eingetragen sind. Aufgrund der steigenden Preise, werden sicher auch Sie über eine sinnvolle Finanzierung nachdenken, dabei ist es durchaus vernünftig einen Autokredit Vergleich durchzuführen, um eine günstige und gute Finanzierung zu finden.
- Mindesthaltedauer: Die Neuwagen-Erstzulassung darf bei der Antragstellung nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Außerdem muss das Auto mindestens 12 Monate auf Sie in Deutschland zugelassen sein. Verkaufen Sie das Fahrzeug vor Ablauf der Mindesthaltedauer, muss die Umweltprämie zurückgezahlt werden.
Erfragen einer Umweltprämie-Garantie
Einige Hersteller garantieren den Bonus aus 2022 auch noch in diesem Jahr. So kommt man denjenigen Autokäufern entgegen, die Ihr Neufahrzeug bereits im vergangenen Jahr bestellt haben. Also Autokäufer müssen Sie derzeit lange Lieferzeiten in Kauf nehmen, denn
aufgrund der anhaltenden Chipkrise kommt es weiterhin zu Lieferengpässen, die zu Verzögerungen bei der Neuwagen-Auslieferung führen. Abhängig vom Modell des Neuwagens kann die Lieferung sogar bis ins nächste Jahr dauern, was gleichbedeutend ist mit geringeren Prämien.
Wenn Sie auf Ihr bestelltes Neufahrzeug warten, sollten Sie unbedingt mit dem Autohaus sprechen und nachfragen, ob seitens des Herstellers noch der alte Bonus gezahlt wird, wenn das Auto irgendwann in diesem oder nächsten Jahr geliefert wird. Bestellen Sie Ihr Fahrzeug in 2023, sollten Sie von vornherein nach einer Garantie für die Umweltprämie fragen, für den Fall, dass Sie Ihr Fahrzeug erst in 2024 erhalten.
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