Ein Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens ist immer ärgerlich – ganz besonders jedoch, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht korrekt ist und neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen. Doch wann und wie lässt sich Einspruch einlegen?
Ob vorsätzlich oder nicht: Fast jeder dritte deutsche Autofahrer fährt regelmäßig zu schnell. Tatsächlich sind Geschwindigkeitsüberschreitungen mit knapp drei Millionen Verstößen im Jahr die häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Was jedoch viele Autofahrer nicht wissen: Gegen einen Bußgeldbescheid kann man sich in vielen Fällen wehren.
Was macht einen Bußgeldbescheid anfechtbar?
Falsche Tatsachen, mangelhafte Beweisführung, Formfehler oder auch Fehler bei der Messtechnik machen einen Großteil aller Bußgeldbescheide angreifbar. Für Laien sind diese Mängel jedoch nicht unbedingt direkt sichtbar. Ob ein Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung Erfolg versprechend ist, kann man mittlerweile ganz einfach online von Experten prüfen lassen.
Die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides hängt unter anderem von der Vollständigkeit und Korrektheit seiner Angaben ab. Dazu gehören laut § 66 OWiG:
- Angaben zur beteiligten Person
- Name und Anschrift des Verteidigers
- Bezeichnung, Ort und Zeit des Vergehens sowie die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen (z. B. Punkte in Flensburg oder Fahrverbot)
Desweiteren müssen dem Bußgeldbescheid Hinweise zu Rechtskraft, Vollstreckbarkeit und Einspruch, die Zahlungsaufforderung sowie die Belehrung zur Erzwingungshaft beigefügt sein. Anhand dieser Punkte ist auch für einen Laien leicht zu erkennen, ob der Bescheid korrekt und vollständig oder aber angreifbar ist.
Weniger zugänglich ist die Beanstandung aufgrund von Messfehlern. Hier müssen zum Beispiel Akten zu der Eichung der Messgeräte oder der Schulung der Beamten eingesehen werden, und das geht nur über einen Anwalt.
Wie kann man Einspruch einlegen?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eingelegt werden. Dazu reicht ein kurzes Schreiben an die zuständige Bußgeldstelle. Sobald Einspruch eingelegt wurde, wird auch die auf dem Bußgeldbescheid angegebene Zahlungsfrist hinfällig, da die Geldbuße erst nach Abschluss des Verfahrens fällig wird. Das gilt auch für ein eventuelles Fahrverbot. Übrigens: Erhält man über drei Monate keine Post von Behörden oder Anwalt, so verjährt die Ordnungswidrigkeit.
Wann lohnt sich der Einspruch gegen Bußgeld?
Auch wenn ein bedeutender Teil aller Bußgeldbescheide angreifbar ist, sollte man den Einspruch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn obwohl der Einspruch selbst quasi kostenlos ist, können Folgekosten für Anwalt, Gutachter und Sachverständige hinzukommen. Sieht das Gericht die Schuld am Ende doch beim Autofahrer, fallen zudem hohe Verfahrenskosten an. Einspruch gegen Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung sollte deswegen nur eingelegt werden, wenn tatsächlich Fehler vorliegen – oder wenn das Pokern auf ein geringeres Strafmaß das damit verbundene Risiko wert ist.
Bild: ©istock.com/StadtratteZurück zur ÜbersichtDas könnte Sie auch interessieren:
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